STIFTUNG

Ziele

Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar (DNT) gehören zu den traditions­reichsten Einrichtungen ihrer Art in Deutschland. Hier wurden Schillers »Wallenstein«, Wagners »Lohengrin« oder Humperdincks »Hänsel und Gretel« uraufgeführt. Hier erarbeitete und verabschiedete die Nationalversammlung 1919 die erste demokratische Verfassung Deutschlands. Heute bietet das DNT in den Bereichen Oper, Schauspiel und Konzert ein breites Repertoire auf hohem künstlerischen Niveau. Die Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar – Staatstheater Thüringen (DNT-Stiftung) will Bürgern und Wirtschaftsunternehmen Mitverantwortung ermöglichen und so die Existenz und Qualität der Arbeit des DNT finanziell absichern. Sie führt Menschen zusammen, die sich als Stifter, Spender und ehrenamtlich engagierte Personen für die Bewahrung des historischen Erbes und für die kulturelle Vielfalt Weimars aktiv einsetzen. Die DNT-Stiftung will und kann nicht Pflichtaufgaben des Staates übernehmen. Sie sieht ihr Engagement als Teil einer konzertierten Aktion zur Schaffung einer zukunftsfähigen Grundlage für das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar.

Mit einer Starthilfe des Förder- und Freundeskreises wurde die DNT-Stiftung 2002 ins Leben gerufen. Das Stiftungsvermögen ist dank des Engagements großzügiger Privatpersonen und Unternehmen nunmehr auf ca. € 160.000,- angewachsen. Seine Erträge kommen ausschließlich dem Theater und der Staatskapelle zugute. Damit ist aber nur ein Anfang gemacht. Um die Erträgnisse zu steigern, muss der Grundstock größer werden. ​
Kontakt: stiftung____________@nationaltheater-weimar.de 

 

Damit setzen Sie ein Zeichen für

  • bürgerschaftliches Engagement in einer gesellschaftlichen Aufgabe
  • Theater- und Musikkultur in unserem Land in höchster Qualität
  • internationale Strahlkraft Weimars als kulturelles Zentrum von Klassik und Moderne
  • Vermittlung bester kultureller und demokratischer Traditionen an die nächste Generation

 

 

Zustiftung durch Überweisung 

Mit Ihrer Zustiftung – oder auch Spende –, mit Ihrer Bestimmung eines Vermächtnisses oder einer Erbschaft haben Sie unterschiedlichste Möglichkeiten, die Stiftungsziele und -projekte aktiv zu unterstützen. Wir stehen Ihnen gerne informierend, beratend und unterstützend zur Seite. Sie können uns auch ermächtigen, per Lastschrift wiederkehrende Zuwendungen von Ihrem Konto abzubuchen. Wir senden Ihnen gerne eine entsprechende Einzugsermächtigung zu und sorgen für erforderliche steuerrechtliche Bescheinigungen. Alle Zuwendungen sind steuerlich absetzbar. Damit wir Ihnen eine Bescheinigung zusenden können, brauchen wir Ihre vollständige Adresse.

Überweisen Sie bitte Ihre Zuwendung auf das Konto der Stiftung:

Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar
Sparkasse Mittelthüringen
Kontonummer: 301 032 203 · BLZ 820 510 00
BIC: HELADEF1WEM  
IBAN: DE41820510000301032203

 

 

Testamentarische Zuwendungen

Sie können in Ihrem Testament einen Geldbetrag in beliebiger Höhe der DNT-Stiftung widmen. Eine Formulierung könnte lauten: »Ich/Wir vermache(n) der DNT-Stiftung einen Geldbetrag von … €.« Beachten Sie bitte, dass Testamente nur dann gültig sind, wenn sie entweder eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet worden sind. Vermächtnisse und Erbschaften sind in voller Höhe steuerfrei. 

Stiftertafel im Foyer und exklusive Veranstaltungen

Bei allen, die sich für das Theater engagieren, möchten wir uns bedanken: Bei Zuwendungen von 5000 € oder mehr wird Ihr Name, nicht aber der Betrag, auf einer Stiftertafel im Foyer des Deutschen Nationaltheaters Weimar genannt. Bei Unternehmen beträgt der entsprechende Mindestbetrag 10.000 €. Stifterinnen und Stifter werden zu besonderen Veranstaltungen eingeladen. 

 

 

Satzung der Stiftung (Auszug) 

§2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle als eigenständiges Mehrspartentheater Weimar, insbesondere durch

a. Förderung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar im Hinblick auf die Unterstützung einzelner Inszenierungen und Aufführungen sowie sonstiger Veranstaltungen in der Verantwortung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle und der Stiftung selber;
b. Unterstützung zur Verbesserung der Spielstätten des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar;
c. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar;
d. Einwerbung von Sach-und Geldmitteln zugunsten der vorgenannten Institutionen;
e. Treuhänderische Hilfe bei der Errichtung und Verwaltung unselbständiger Stiftungen zugunsten der vorgenannten Zwecke;
f. Heranführung Jugendlicher an die Musik und das Theater;
g. Ausbildung junger Künstler in allen Sparten sowie ähnlicher Aufgaben, die gemeinnützig oder sozial im Sinne der Abgabenordnung sind. Da die gleichzeitige Erfüllung aller Stiftungszwecke erst bei Vorliegen hinreichender Mittel verfolgt werden kann, bestimmt der Vorstand gern. Abs. 3 bis dahin über die Förderung einzelner Stiftungszwecke.

(2) Die Stiftung wird durch Erwerben von Zustiftungen versuchen, die finanzielle Unterstützung des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar dahingehend zu erweitern, dass bei hinreichendem Stiftungskapital eine Trägerschaft für das Deutsche Nationaltheater und der Staatskapelle Weimar möglich wird.

(3) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand. Voraussetzung für die Vergabe von Stiftungsleistungen ist, dass die Förderungswürdigkeit hinreichend nachgewiesen wurde.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

 

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie wird nicht unternehmerisch tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Die vorangehenden Bestimmungen des§ 3 sind nicht abänderbar.

 

§5 Stiftungsvermögen

(1) Das Grundstockvermögen und mögliche Zustiftungen ergeben das Stiftungsvermögen.

a. Zum Grundstockvermögen gehören das gewidmete Vermögen sowie das Vermögen, das von der Stiftung zu Grundstockvermögen bestimmt wurde.
b. Zustiftungen verkörpern das der Stiftung zugewendete Vermögen, das vom Zuwendenden dazu bestimmt wurde, Teil des Grundstockvermögens zu werden.

(2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem realen Wert zu erhalten, sofern die gesamtwirtschaftliche Situation und die gemeinnützige Zweckerfüllung dies zulassen. Wurde der reale Wert des Grundstockvermögens in einem Geschäftsjahr nicht erhalten, sind die Organe verpflichtet, im Folgejahr Maßnahmen zu prüfen, um den realen Wert des Grundstockvermögens wiederherzustellen. Vermögensumschichtungen sind aus wirtschaftlichen Gründen zulässig.

(3) Zustiftungen dürfen nicht mit Bedingungen oder Auflagen verbunden sein, die mit dem Stiftungszweck unvereinbar sind.

(4) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke - nach Abzug der Verwaltungskosten - aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und den dazu bestimmten Zuwendungen Dritter (Spenden).

(5) Freie Rücklagen dürfen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften gebildet werden. Darüber entscheidet der Stiftungsvorstand. In die freie Rücklage eingestellte Beträge wachsen dem Grundstockvermögen zu.

(6) Die Stiftung ist berechtigt, ihre Erträge ganz oder teilweise zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen, wenn und solange dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können. Darüber entscheiden Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat gemeinsam.

(7) Das Stiftungsvermögen ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten und zu erhalten.

 

Wer handelt für die Stiftung?

Der Vorstand steht allen Interessenten gerne informierend, beratend und unterstützend zur Seite:
Dr. Michael Scholl (Vorsitzender), Stephan Illert (stellv. Vorsitzender), Generalintendant Hasko Weber (kraft Amtes),  Antje Bräuer, Peter Förster

Antje Bräuer
stiftung____________@nationaltheater-weimar.de
Mo - Fr via Anrufbeantworter +49 (0)170 / 2913 466
 

 

Beirat:

Prof. Dr. Volkhard Knigge (Vorsitzender)
Ulrike Köppel (Stellvertreterin)
Ilka Curtius, Stefan Wolf, Dieter Bauhaus